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Elterneigenschaft

Von Manfred Kirschey

 

Wie jeden Morgen kam ich auch neulich pünktlich zu meiner Arbeitstätte. In meinem Posteingangskörbchen fand ich eine kleine Notiz - ich möge doch mal in der Lohnbuchhaltung vorbeischauen. 

Schon jetzt ein Auf und Ab meiner Gefühle. Ist es eine Gehaltserhöhung oder doch eine Kürzung? Will man mich versetzen, oder gar kündigen?

Nichts von alledem! "Wir brauchen von dir eine Bescheinigung über deine Elterneigenschaft sonst müssen wir dir 0,25 % mehr für die Pflegeversicherung abziehen". Es reiche nicht, dass ich mit meiner Frau 8 Kinder habe.

Jetzt stand ich armer Tropf gewaltig im Regen. Wo soll ich so eine Bescheinigung herbekommen? Das konnte man nur mit System lösen. Zuerst musste ich feststellen welche Elterneigenschaften ich mein eigen nennen konnte, um diese mir dann bescheinigen zu lassen. Liebevoll und doch in den richtigen Momenten streng, fürsorglich, väterlicher Freund meiner Kinder, Verständnis für die Sorgen und Nöte meiner Brut sind, so glaubte ich einige meiner Eigenschaften als Vater.

Mein zuständiger Pfarrer wollte mir dies aber nicht bescheinigen. Er würde mich zu wenig kennen. Ich möge doch übers Jahr auch mal in die Kirche kommen, nicht nur Weihnachten. Bescheinigungen stellt auch die Polizei aus. Aber ausgerechnet die Bescheinigung über meine Elterneigenschaft konnte ich hier nicht bekommen weil ich mit meiner ständigen Falschparkerei kein gutes Vorbild sein konnte. Die Stadtverwaltung hatte nicht die richtigen Formulare. Der Kindergarten hatte gerade auf neue, europäische Erzieherinnen umgestellt, von denen mich keine kannte.

Meine letzte Hoffnung: Meine Kinder müssen mir all diese Eigenschaften bescheinigen. Nach einer längeren Diskussion über die angemessene Höhe von Taschengeld erhielt ich von meinen schlitzohrigen Gören die Bescheinigung meiner Elterneigenschaft.

Mit dieser, für mich sehr schönen, Bescheinigung, über meine Elterneigenschaft tauchte ich unvermittelt in unserer Personalabteilung wieder auf. Der Typ wollte keinen von meinen Pänzen unterschriebenen Wisch sondern lediglich die Kopie einer Geburtsurkunde. Na ja wenn ihm das reicht! Er hat wohl noch nicht mitbekommen, dass in einer Geburtsurkunde nichts von meinen Eigenschaften steht.

Hintergrund ist das, ab dem 01.01.2005 geltende "Kinder-Berücksichtigungsgesetz". Demnach zahlen Personen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben 0,25 % mehr in die Pflegeversicherung ein.

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